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Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, aktualisiert am 1. Juni 2015

1.0 DIENSTLEISTUNGEN

1.1
Dienstleistungen Als Gegenleistung für die Zahlung der im Verkaufsangebot festgelegten Gebühren und vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages bietet Alchemy dem Kunden die Dienstleistungen, wie nachstehend festgelegt, an (insgesamt die „Dienstleistungen“):

  • 1.1.1
    Leistungen. Alchemy erbringt die Leistungen, wie im Verkaufsangebot festgelegt.
  • 1.1.2
    Wartung und Support. Alchemy wartet und bietet Support für die Alchemy-Produkte, wie in nachstehendem Kapitel 4 festgelegt.
  • 1.1.3
    Kundenspezifischer Alchemy-Content. Wenn der Kunde wünscht, dass Alchemy ihm kundenspezifischen Alchemy-Content liefert (wie in nachstehendem Kapitel 3 definiert), liefert Alchemy die kundenspezifischen Alchemy-Content-Leistungen, die im Anhang Kundenspezifischer Alchemy-Content spezifiziert sind, wie in Anlage B festgelegt.
  • 1.1.4
    Beratungsdienstleistungen. Wenn der Kunde Beratungsdienstleistungen von Alchemy wünscht („Beratungsdienstleistungen“), liefert Alchemy die Beratungsdienstleistungen, die im Anhang Alchemy Beratungsdienstleistungen spezifiziert sind, wie in Anlage C festgelegt.

1.2
Kundenbetreuung. Der Kunde muss auf Alchemys Aufforderung jede angemessene Unterstützung leisten, damit Alchemy in der Lage ist, die Dienstleistungen zu erbringen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf angemessene IT-Mitarbeiter, System-Support und Projektmanagement, um das Projekt erfolgreich abzuschließen. Der Kunde erkennt an, dass die Leistungserbringung durch Alchemy von der engen Kooperation zwischen den Mitarbeitern von Alchemy und denen des Kunden abhängt. Alchemy und der Kunde dürfen sich nicht gegenseitig bei der Ausübung ihrer jeweiligen Pflichten gemäß diesem Vertrag behindern und müssen alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, die die andere Partei in Zusammenhang mit Alchemys hier erwähnter Leistungserbringung fordert.

1.3
Kapitel 1.1. Wenn Alchemy derartigen Dienstleistungen zugestimmt hat, sollen hierfür entweder die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines separaten schriftlichen Vertrags oder eines schriftlichen Zusatzes zu diesem Vertrag und eine zusätzliche Leistungsbeschreibung gelten. Alchemy kann eine derartige Anfrage nach seinem eigenen Ermessen akzeptieren oder ablehnen.

1.4
Vorab genehmigte Kosten und Auslagen. Der Kunde bezahlt Alchemy einen Betrag, der Alchemys angemessenen Kosten und Auslagen („Auslagen“) entspricht, welche vorab durch den Kunden genehmigt und bei Alchemy im Zuge der hier genannten Erbringung von Leistungen an den Kunden angefallen sind und welche der jeweils aktuellen Ausgabenerstattungsrichtlinie des Kunden entsprechen, welche Alchemy vorgelegt wird.

2.0 LIZENZEN

2.1
Alchemy-Produkte. Als Gegenleistung für die Zahlung der im Verkaufsangebot festgelegten Gebühren und vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages bietet Alchemy dem Kunden Hosting-Dienstleistungen und Installation, Betrieb und Wartung der Alchemy Produkte an, die im Verkaufsangebot für den Kunden genannt wurden, um auf die Alchemy-Produkte zuzugreifen, wie im Rahmen dieses Vertrages genehmigt. Unter „Alchemy-Produkte“ sind die im Verkaufsangebot genannte Hardware, die gehostete Software und die damit verbundenen Anwendungen und Inhalte, damit verbundene Alchemy-Materialien (wie in nachstehendem Kapitel 3 definiert) sowie maßgeschneiderte Alchemy-Inhalte zu verstehen, welche über das Datencenter von Alchemy oder eines Dritten im Rahmen eines Leasingvertrages oder einer Lizenz Alchemy zur Verfügung gestellt werden, die verwendet werden, um die hierin erwähnten Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen. Alchemy behält sich das Recht vor, Alchemy-Produkte nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von dreißig (30) Tagen komplett oder teilweise zu ändern oder zu modifizieren oder alle Alchemy-Produkte komplett einzustellen. In der Weise, wie eine derartige Modifikation oder Einstellung die Verwendung von Alchemy-Produkten durch den Kunden wesentlich berührt, hat der Kunde das Recht, diesen Vertrag Alchemy gegenüber schriftlich mit einer Frist von dreißig (30) Tagen vorbehaltlich des nachstehenden Kapitels 10 (Dauer und Beendigung) zu kündigen.

2.2
Gewährung von Lizenzen. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages gewährt Alchemy hiermit dem Kunden im Rahmen seiner geistigen Eigentumsrechte (wie in nachstehendem Kapitel 3 definiert) eine nicht-exklusive, (außer gemäß nachstehendem Kapitel 11.4) nichtübertragbare, widerrufbare Lizenz für den Zugang und die Verwendung von Alchemy-Produkten und damit verbundenen Alchemy-Materialien, ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages (wie in nachstehendem Kapitel 10 definiert).

2.3
Lizenzeinschränkungen. Der Kunde hat nicht das Recht, Alchemy-Produkte abzutreten oder zu übertragen (außer gemäß nachstehendem Kapitel 11.4) oder sein Recht auf Verwendung unterzulizenzieren oder anderweitig Zugang zu gewähren. Dem Kunden wird nicht das Recht gewährt: (a) einen Teil der Alchemy-Produkte zu modifizieren, zu demontieren, zu zerlegen oder zurückzuentwickeln oder eine andere Partei hierzu zu autorisieren oder (b) einen Teil der Alchemy-Produkte zu kopieren. Weiterhin gilt, dass ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Alchemy die Geschäftstätigkeit des Kunden nicht die Verwendung von Alchemy-Produkten zum Zwecke von Transaktionen beinhalten darf, welche (i) gegen Gebühr oder sonstige Zuwendungen durchgeführt werden, (ii) im Wesentlichen zum Vorteil eines Dritten durchgeführt werden oder (iii) in keinem angemessenen Verhältnis zur Geschäftstätigkeit des Kunden stehen. Der Kunde darf Alchemy-Produkte lediglich zu Geschäftszwecken verwenden und darf nicht: (A) Spam- oder anderweitig sich wiederholende oder unerwünschte Nachrichten unter Verletzung gültiger Gesetze versenden; (B) beleidigendes, obszönes, bedrohliches, verleumderisches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material versenden, einschließlich Material, das schädlich für Kinder ist oder das Recht auf Privatsphäre Dritter verletzt; (C) Material, das Software-Viren, Würmer, Trojanische Pferde oder sonstige schädliche Computer-Codes, Dateien, Scripts, Agenten oder Programme enthält, versenden oder speichern; (D) die Integrität oder Leistung von Alchemy-Produkten oder darin enthaltenen Daten stören oder schädigen; oder (E) versuchen, unbefugten Zugang zu Alchemy-Produkten oder damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu erreichen.

2.4
Eingeschränkte Rechte. Die Rechte des Kunden auf Verwendung von Alchemy-Produkten sind auf diejenigen beschränkt, die in Kapitel 2 ausdrücklich gewährt werden, und erlöschen automatisch bei Beendigung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund. Es existieren keine konkludenten Lizenzen. Alchemy behält sich hiermit alle Rechte vor, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages nicht ausdrücklich gewährt wurden. Die Alchemy-Produkte sind lizenziert und werden nicht verkauft.

2.5
Eigentum an Alchemy Ungeachtet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrages zwischen Alchemy und dem Kunden sind Alchemy und/oder seine Lizenzgeber exklusiv im Besitz aller Rechte, Titel und Interessen an den Alchemy-Produkten, Alchemy-Materialien und Aggregatdaten (wie in nachstehendem Kapitel 3 definiert), einschließlich Modifikationen daran, unabhängig davon, von wem sie durchgeführt wurden, sowie aller diesbezüglichen geistigen Eigentumsrechte. Der Kunde erkennt an, dass die Verwendung von Alchemy-Produkten außerhalb des Rahmens dieser Vereinbarung ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Alchemy eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Alchemy darstellt. Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass er während der Laufzeit dieses Vertrages und nach Beendigung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund weder direkt noch indirekt eine Verletzungshandlung begeht oder die Gültigkeit der Eigentumsrechte an den Alchemy-Produkten oder an Varianten hiervon bestreitet oder daran mitwirkt oder Maßnahmen ergreift, welche die Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an Alchemy-Produkten von Alchemy oder einem seiner Partner, Tochterunternehmen oder Lizenzgeber beeinträchtigen.

2.6
Pflichten des Kunden. Der Kunde ist für alle Aktivitäten und Daten zuständig (einschließlich der Sicherstellung, dass alle Daten den Anforderungen entsprechen, die in diesem Vertrag und Anhängen/Anlagen festgelegt sind), die in diesem Rahmen auf seinem Konto anfallen, ob öffentlich oder privat gesendet, welche der Kunde direkt oder indirekt hochlädt, sendet, per E-Mail verschickt, überträgt, liefert oder anderweitig über die Alchemy-Produkte und/oder an Alchemy zur Verfügung stellt. Der Kunde muss alle gültigen örtlichen, staatlichen, nationalen und ausländischen Gesetze, Abkommen und Bestimmungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Alchemy-Produkten befolgen, einschließlich denjenigen, die sich auf Datenschutz, internationale Kommunikation und die Übertragung technischer oder persönlicher Daten beziehen.

3.0GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

3.1
Geistige EigentumsrechteGeistige Eigentumsrechte“ sind alle folgenden: (a) Patente, Patentoffenlegungen und Erfindungen (ob patentierbar oder nicht); (b) Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen, Handelsnamen, Logos, Firmennamen, Domainnamen und Social Media-Namen, gemeinsam mit dem damit verbundenen Geschäftswert; (c) Schutzrechte und schützbare Werke (einschließlich Computerprogrammen), Topographien und Rechte an Daten und Datenbanken; (c) Handelsgeheimnisse, Know-how und sonstige vertraulichen Informationen und (e) alle sonstigen geistigen Eigentumsrechte für jeden Fall, ob registriert oder unregistriert und einschließlich aller Anwendungen, Erneuerungen oder Verlängerungen solcher Rechte sowie ähnlicher oder äquivalenter Rechte oder Formen des Schutzes, den die gültige Gesetzgebung in einer beliebigen Rechtssprechung auf der Welt bietet.

3.2
Kundenmaterial; Kundeninhalte; Kundenunterlagen. Der Kunde ist im Besitz aller Kundeninhalte und Kundenmaterialien und aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. „Kundenmaterial(ien)“ bedeutet: (a) Software, die der Kunde zur Verfügung stellt; (b) Software von Dritten, die der Kunde zur Verfügung stellt; (c) Kundeninhalte; (d) Kundenunterlagen (wie in nachstehendem Kapitel 6 definiert) sowie (e) Domainnamen und Handelsmarken des Kunden. „Kundeninhalte“ bedeutet (a) alle schon bestehenden Inhalte des Kunden, die Alchemy für die Nutzung mit den Alchemy-Produkten oder für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden sowie (ii) Inhalte, die der Kunde während der Laufzeit dieses Vertrages erschaffen hat, die in Alchemy-Produkten verwendet werden. Der Kunde gewährt Alchemy und seinen Unterauftragnehmern im Rahmen seiner geistigen Eigentumsrechte eine weltweite, nicht-exklusive, (außer gemäß nachstehendem Kapitel 11.4) nicht übertragbare, tantiemenfreie Lizenz während der Laufzeit dieses Vertrages, um von den Kundenmaterialien abgeleitete Werke zu verwenden, zu reproduziertn, auszuführen, zu präsentieren, zu übertragen, zu bedienen, zu warten, zu verändern, zu transformieren, zu modifizieren und vorzubereiten, zu dem alleinigen Zweck, gemäß diesem Vertrag Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen.

3.3
Kundenanpassungen. In dem Maße, wie Kundeninhalte geschaffen oder verwendet werden, um Alchemy-Materialien und/oder Alchemy-Produkte anzupassen, die dem Kunden in diesem Rahmen geliefert werden (beispielsweise Modifikationen von Schulungsmaterialien, die der Kunde vornimmt, um sie in angepasste Schulungskurse für Alchemy-Produkte zu integrieren) (die kundenangepassten Alchemy-Materialien und/oder kundenangepassten Alchemy-Produkte werden „Kundenpassungen“ genannt), sind derartige Kundenanpassungen das Eigentum von Alchemy, werden hiermit jedoch im Rahmen des oben angeführten Kapitels 2.2 auf exklusiver Basis an den Kunden zurücklizenziert.  Der Kunde überträgt hiermit alle Rechte, Titel und Interessen an derartigen Kundenanpassungen sowie alle diesbezüglichen geistigen Eigentumsrechte an Alchemy. Zur Klarstellung: (a) Der Kunde behält die Eigentumsrechte der Kundeninhalte, die in Kundenanpassungen integriert sind, und erhält keinerlei Eigentumsrechte an zugrundeliegenden Alchemy-Materialien oder Alchemy-Produkten und (b) Alchemy behält die Eigentumsrechte an Kundenanpassungen von Alchemy-Materialien und Alchemy-Produkten und erhält keinerlei Eigentumsrechte an Kundeninhalten.

3.4
Alchemy-Materialien; Aggregatdaten Alchemy hat die Eigentumsrechte an (a) jeder Art von Kunst, Software, Tools, Entwürfen, Dokumentationen, Daten und sonstigen Materialien, ob urheberrechtlich geschützt oder schützbar, die von oder für Alchemy entwickelt wurden und die notwendig sein können, um die hier genannten Dienstleistungen und Leistungen zu erbringen, und (b) allen Routinevorgängen, Tools, Methoden, Prozessen oder Technologien, die von Alchemy bei der Erledigung der Arbeit in Verbindung mit allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten erschaffen, adaptiert oder verwendet wurden (gemeinsam „Alchemy-Material(ien)“). Alchemy hat ebenfalls die Eigentumsrechte an allen Aggregatdaten, die aus der Verwendung der Alchemy-Produkte durch den Kunden entstehen. Zum Zwecke dieser Vereinbarung sind unter „Aggregatdaten“ alle Daten zu verstehen, die bei der Verwendung von Alchemy-Produkten durch den Kunden oder durch Erbringung der Dienstleistungen für große Gruppen oder Kategorien entstehen, in denen die Eigenschaften von Einzelpersonen nicht mehr identifizierbar sind, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Metadaten.

3.5
Alchemy-Marken. Der Kunde erkannt an, dass die Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen, Logos, Domainnamen, Social Media-Namen und identifizierbaren Marken, unter welchen Alchemy die Alchemy-Produkte und Dienstleistungen vermarktet, (die „Alchemy-Marken“) das exklusive Eigentum von Alchemy sind und dass Kunden im Rahmen dieses Vertrages keine Lizenz für derartige Alchemy-Marken gewährt wird. Der Kunde verändert, modifiziert, verschleiert oder entfernt keine der Alchemy-Marken auf Alchemy-Produkten ohne die ausdrückliche Genehmigung von Alchemy im Rahmen eines separaten schriflichen Vertrages. Ohne die vorherige Prüfung und ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Alchemy darf der Kunde keine Marken oder Variationen von Alchemy-Marken oder Marken, die Alchemy-Marken ähnlich sehen oder damit verwechselt werden können, anpassen oder verwenden.

3.6
Kundenspezifischer Alchemy-Content. Unter „kundenspezifischem Alchemy-Content“ sind alle Leistungen und sonstigen Arbeitsprodukte und Dienstleistungen zu verstehen, die aus oder während der Ausführung dieses Vertrages, des Anhangs Kundenspezifischer Alchemy-Content sowie anderer Anhängen resultieren oder entstehen, welche gemäß einer Leistungsbeschreibung oder anderen Anhängen speziell für den Kunden entwickelt oder geliefert wurden, einschließlich, ohne Einschränkung Video- oder Audioarbeiten, Software, literarische Arbeiten, Handbücher, Schulungsmaterialien, Dokumentationen und andere urheberrechtlich geschützte Werke, ausschließlich Alchemy-Material, Kundenmaterial und Material Dritter (nachstehend definiert). Alchemy ist im Besitz aller Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte) an kundenspezifischem Alchemy-Content und allen rechtlich schützbaren Elementen, Beiträgen, kollektiven diesbezüglichen Arbeiten oder hiervon ableitbaren Arbeiten.

3.7
Nicht-Exklusivität; Material Dritter. Der Kunde erkennt an, dass Alchemy für Dritte Dienstleistungen erbringt, welche denjenigen dieses Vertrages ähneln, und dass Alchemy Dritten gegenüber Leistungen erbringt, die den Leistungen für den Kunden substanziell ähneln. Alchemy darf jedoch bei der Erbringung von Dienstleistungen für Dritte kein Kundenmaterial oder vertrauliche Kundeninformationen (wie nachstehend definiert) verwenden. Alchemy darf nicht daran gehindert werden, kundenspezifischen Alchemy-Content zu verwenden oder Dienstleistungen oder Leistungen gegenüber Dritten zu erbringen, wenn nicht in Kapitel 3 anderweitig festgelegt, vorausgesetzt, dass Alchemy im Zusammenhang mit derartigen Dienstleistungen oder Leistungen keine Kundenmaterialien oder vertraulichen Kundeninformationen verwendet oder einbezieht. Bei der Erbringung der Dienstleistung darf Alchemy in den kundenspezifischen Alchemy-Content keine Kunst, Software, Tools, Entwürfe, Dokumentationen, Daten oder andere Materialien Dritter („Material von Dritten“) einbeziehen, es sei denn, Alchemy oder der Kunde haben die notwendigen Lizenzen und Rechte, dies zu tun.

4.0 WARTUNG UND SUPPORT

4.1
Allgemeines. Alchemy wartet und bietet technischen Support für die Alchemy-Produkte, wie im Anhang Wartung & Technischer Support in Anlage A (die „Support-Dienstleistungen“) beschrieben.

4.2
Modifikationen. Alchemy hält alle Rechte, Titel und Interessen an Alchemy-Produkten, Dienstleistungen, Alchemy-Materialien, kundenspezifischem Alchemy-Content und allen begleitenden geistigen Eigentumsrechten. Falls der Kunde gegenüber Alchemy Vorschläge zu neuen Eigenschaften, Funktionen oder Leistungen macht, welche Alchemy für Alchemy-Produkte und/oder Dienstleistungen annimmt („Modifikationen“), sind derartige Modifikationen im alleinigen und nicht-exklusiven Besitz von Alchemy, frei von Restriktionen, die für Alchemy gelten. Alchemy hat das uneingeschränkte Recht, Vorschläge, Ideen, Verbesserungsanfragen, Feedback, Empfehlungen oder sonstige Informationen, die der Kunde oder eine andere Partei im Hinblick auf Alchemy-Produkte und -Dienstleistungen einbringt, zu nutzen oder diesbezüglich zu handeln. Der Kunde stimmt des Weiteren zu, Maßnahmen zu ergreifen, die Alchemy für vernünftigerweise notwendig hält, um alle Rechte, Titel und Interessen für derartige Modifikationen von Alchemy auf Alchemys Kosten zu erhalten.

5.0 ZAHLUNGEN AN ALCHEMY

5.1
Gebühren. Der Kunde bezahlt an Alchemy die Gebühren, die im Verkaufsangebot, in Leistungsbeschreibungen oder anderen Anhängen dieses Vertrags spezifiziert sind, sowie die anfallenden Auslagen. Alle Zahlungen müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, wenn nicht anderweitig im Verkaufsangebot, in Leistungsbeschreibungen oder anderen Anhängen dieses Vertrags festgelegt.

5.2
Währung und Zahlungen. Alle hierin festgelegten Beträge und alle Zahlungen, die in diesem Zusammenhang zu leisten sind, lauten auf US-Dollar. Die an Alchemy zu zahlenden Beträge sind, wie hier genannt, ohne Abzug von Steuern, Gebühren oder Zahlungen irgendeiner Art an Dritte zu entrichten. Für den Fall, dass Alchemy eine Steuer oder Gebühr zu entrichten hat oder Zahlungen an Dritte in diesem Zusammenhang zu leisten hat, abgesehen von Steuern auf den Gewinn von Alchemy, muss der Kunde diesen Betrag unverzüglich an Alchemy entrichten.

5.3
Aussetzung; Verspätete Zahlungen. Ohne Einschränkung der sonstigen Rechte behält sich Alchemy das Recht vor, diese Vereinbarung und/oder den Zugang des Kunden zu Alchemy-Produkten und -Dienstleistungen auszusetzen oder zu beenden, wenn der Kunde die fälligen Zahlungen nicht leistet. Verspätete Zahlungen unterliegen einem Zinssatz in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, wenn dieser niedriger ist, zuzüglich sämtlicher Inkassokosten. Dem Kunden werden während der Zeit der Aussetzung weiterhin die Nutzungsgebühren berechnet. Alchemy behält sich das Recht vor, eine Wiederaufnahmegebühr zu berechnen, wenn der Zugang des Kunden ausgesetzt wurde und er anschließend wieder Zugang zu Alchemy-Produkten und -Dienstleistungen wünscht. Der Kunde akzeptiert und erkannt an, dass Alchemy nicht verpflichtet ist, Kundendaten zu Alchemy-Produkten als Teil der Dienstleistungen zu speichern, und dass derartige Daten unwiderruflich gelöscht werden können, wenn die Zahlungen des Kunden 30 Tage oder länger verspätet sind.

7.0 VERTRAULICHE INFORMATIONEN; PERSÖNLICH IDENTIFIZIERBARE INFORMATIONEN

6.1
Vertrauliche Informationen“ beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf technische Informationen, Informationen über Produktpläne und -strategien, Werbeaktionen, Kunden und diesbezügliche technische, finanzielle oder geschäftliche Informationen, welche die veröffentlichende Partei als vertrauliche Informationen der veröffentlichenden Partei oder ihrer externen Vertragspartner oder Lieferanten betrachtet. Vertrauliche Informationen sind entweder (a) schriftliche Informationen der veröffentlichenden Partei, die als vertraulich markiert oder gekennzeichnet sind, oder (b) mündliche oder visuelle (oder anderweitig immaterielle) Informationen, die zum Zeitpunkt der Enthüllung als vertraulich gekennzeichnet sind, was der Empfangspartei schriftlich unmittelbar nach der Veröffentlichung erläutert wird, oder (c) Informationen, die eine vernünftige Person unter den Umständen, die der veröffentlichende Partei bekannt sind, als vertrauliche Informationen behandeln würde. Software-Quellcodes und Dokumentationen, Versionshinweise, Begleitmaterial, Bedienungsanleitungen und Informationen über die Systemleistung, die Alchemy zur Verfügung stellt, sind als vertrauliche Informationen von Alchemy zu betrachten, unabhängig davon, ob sie als solche bezeichnet wurden. Zu vertraulichen Informationen zählen nicht die Informationen, welche (i) ohne Vertraulichkeitsverpflichtung vor der Veröffentlichung im Rahmen dieses Vertrags bereits bekannt waren oder der Empfangspartei zur Verfügung standen; (ii) öffentlich bekannt werden, ohne dass dieser Vertrag durch die Empfangspartei verletzt wird; (iii) die Empfangspartei legitimerweise von einer Drittpartei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhält; (iv) die Empfangspartei unabhängig entwickelt oder erfahren hat, ohne die vertraulichen Informationen der veröffentlichenden Partei zu nutzen oder sich darauf zu beziehen, was durch ihre Aufzeichnungen belegt ist; (v) die Empfangspartei mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der veröffentlichenden Partei veröffentlicht.

6.2
Persönlich identifizierbare Informationen“ sind nichtöffentliche Informationen und Daten, die sich alleine oder in Kombination mit anderen Daten auf eine natürliche Person beziehen oder zu deren Identifizierung verwendet werden können. Unter diese Definition fallen Namen, Anschriften und individuelle persönliche Identifizierungsnummern. Nicht zu persönlich identifizierbaren Informationen zählen nicht identifizierbare, allgemeine Aggregatdaten und Informationen.

6.3
Nutzung vertraulicher Informationen. Die Empfangspartei (a) muss die vertraulichen Informationen der veröffentlichenden Partei strengstens vertraulich behandeln und vernünftige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die vertraulichen Informationen zu schützen (einschließlich, ohne Einschränkung aller Vorsichtsmaßnahmen, welche die Empfangspartei im Hinblick auf die vertraulichen Materialien anwendet); (b) darf die vertraulichen Informationen der veröffentlichenden Partei nicht nutzen, außer, um ihre Rechte und Pflichten im Rahmen dieses Vertrags zu erfüllen; (c) darf die vertraulichen Informationen der veröffentlichenden Partei oder andere daraus abgeleitete Informationen nicht an Dritte weitergeben, außer an die Tochterunternehmen der Empfangspartei sowie ihre und deren Mitarbeiter, Direktoren, leitende Mitarbeiter, Vertreter, Berater und Vertragspartner („Vertreter“), so wie es vernünftigerweise im Zusammenhang mit der Ausübung der Rechte und Pflichten der Empfangspartei im Rahmen dieses Vertrages erforderlich ist; (d) darf die vertraulichen Informationen der veröffentlichenden Partei nicht vervielfältigen (außer, wenn es für die Ausübung der Rechte und Pflichten im Rahmen dieses Vertrages erforderlich ist). Vertreter, die Zugang zu den vertraulichen Informationen der veröffentlichenden Partei erhalten, müssen über einen legitimen Anspruch verfügen und müssen, entweder als Bedingung für die Einstellung, als Erklärung oder in Form eines schriftlichen Vertrages, zugestimmt haben, sich an die Bedingungen zu halten, die einen ebenso wirksamen Schutz bieten wie Kapitel 6, um vertrauliche Informationen zu erhalten. Die Empfangspartei ist haftbar zu machen, wenn einer ihrer Vertreter diese Verpflichtungen nicht einhält.

6.4
Genehmigte Veröffentlichungen. Die Empfangspartei darf die vertraulichen Informationen der veröffentlichenden Partei gemäß Urteil oder Anordnung durch ein Gericht, eine Behörde oder ein anderes staatliches Organ veröffentlichen; in dem gesetzlich erlaubten Maß muss die Empfangspartei der veröffentlichenden Partei eine angemessene Frist einräumen, damit diese einem solchen Urteil oder einer solchen Anordnung nachkommen oder vertrauliche Behandlung beantragen kann. Jede Partei darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrags veröffentlichen (a) im Zusammenhang mit Finanzierungstransaktionen oder Due Diligence-Anfragen und/oder (b) gemäß einer Registrierungserklärung, eines Jahres-, Quartals- oder aktuellen Berichts, einer Vollmachtserklärung oder Einreichungen und diesbezüglichen Anhängen bei der Börsenaufsichtsbehörde, Wertpapierbörse oder einem Angebotsdienst oder bei anderen bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörden oder gemäß anderen damit verbundenen eingereichten oder gelieferten Dokumente oder Materialien.

6.5
Datenschutzrichtlinien und -praktiken. Alchemy ist sich bewusst, dass das Unternehmen während der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages bestimmte persönliche Informationen oder Unterlagen von Kunden bzw. solche, die dem Kunden anvertraut sind, erhält („Kundendaten“). Sofern anwendbar, muss der Kunde Alchemy unverzüglich über seine Datenschutzmaßnahmen und Datenschutzpraktiken informieren, damit Alchemy derartige Maßnahmen, Bestimmungen und Praktiken leichter einhalten kann. Wenn der Kunde derartige Datenschutzmaßnahmen, -bestimmungen und -praktiken ändert, muss er Alchemy unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen und Alchemy eine angemessene Frist einräumen, damit es seine eigenen Praktiken damit in Einklang bringen kann. Ungeachtet entgegenstehender Regelungen stimmt der Kunde hiermit zu und ist sich bewusst, dass er durch diesen Vertrag nicht verpflichtet ist, Alchemy als Voraussetzung für den Zugang zu oder die Nutzung von Alchemy-Produkten persönlich identifizierbare Informationen zu liefern. Falls der Kunde Alchemy jedoch irgendwann persönlich identifizierbare Informationen oder ähnliches liefert, übernimmt Alchemy hierfür keine Gewähr oder Haftung. Der Kunde übernimmt die Gewähr und Haftung für eine solche Veröffentlichung gegenüber Alchemy.

6.6
Rechtsbehelfe Jede Partei erkennt an, dass ein finanzieller Ausgleich für eine Verletzung von Kapitel 6 unangemessen sein kann. Unbeschadet der Rechte oder Rechtsmittel, die der veröffentlichenden Partei zur Verfügung stehen, ist die veröffentlichende Partei berechtigt, Unterlassungsaprüche, spezielle Leistungen oder sonstige angemessene Rechtsmittel zu beantragen, um ihre diesbezüglichen Interessen zu schützen, ohne den Nachweis tatsächlicher Schäden veröffentlichen zu müssen.

7.0 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

7.1
Allgemeine Gewährleistung. Jede Partei versichert und gewährleistet hier gegenüber der anderen, dass (a) die Partei die Rechte und Befugnisse besitzt, diesen Vertrag abzuschließen und alle Verpflichtungen in diesem Rahmen zu erfüllen und (b) der Abschluss dieses Vertrages keine Verträge verletzt, die zwischen der Partei und einer dritten Partei bestehen.

7.2
Dienstleistungen. Alchemy versichert und garantiert dem Kunden, dass die in diesem Rahmen erbrachten Dienstleistungen auf kompetente, fachmännische Weise gemäß Standard-Branchenpraktiken erbracht werden.

7.3
Eingeschränkte Gewährleistung Alchemy garantiert, dass die im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Alchemy-Produkte, die damit verbundenen Alchemy-Materialien und/oder (ggf.) kundenspezifischer Alchemy-Content frei von Sachmängeln sind. Als alleiniger Anspruch des Kunden und Alchemys alleinige Verantwortlichkeit im Falle einer Verletzung der oben erwähnten Gewährleistung repariert oder ersetzt Alchemy kostenlos defekte Alchemy-Produkte, damit verbundene Alchemy-Materialien und/oder kundenspezifischen Alchemy-Content, die dem Kunden gemäß diesem Vertrag geliefert wurden. Ein derartiger Ersatz ist der einzige und ausschließliche Anspruch des Kunden bei einer Verletzung der oben genannten Gewährleistung.

7.4
Haftungsausschluss WENN NICHT IN KAPITEL 7 AUSDRÜCKLICH ANDERS FESTGELEGT, GIBT ALCHEMY KEINE SONSTIGEN GARANTIEN, BEDINGUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN, WEDER AUSDRÜCKLICH, GESETZLICH, STILLSCHWEIGEND ODER ANDERWEITIG, IM HINBLICK AUF ALCHEMY-PRODUKTE, ALCHEMY-MATERIALIEN, KUNDENANPASSUNGEN, KUNDENSPEZIFISCHEN ALCHEMY-CONTENT ODER DIENSTLEISTUNGEN IN DIESEM RAHMEN. ALCHEMY LEHNT HIERMIT ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, BEDINGUNGEN UND ZUSICHERUNGEN IM HINBLICK AUF VERKAUFSFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DRITTER ODER ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT AB, DIE AUS DEM VERLAUF DES HANDELS, DEM GEBRAUCH ODER DER HANDELSPRAXIS ENTSEHEN. DAS VERTRAUEN DES KUNDEN ODER SEINER MITARBEITER ODER KLIENTEN AUF ALCHEMY-PRODUKTE, ALCHEMY-MATERIALIEN, KUNDENANPASSUNGEN, KUNDENSPEZIFISCHEN ALCHEMY-CONTENT UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN ODER ETWAS, DAS VON ALCHEMY ODER SEINEN AGENTEN IN VERBINDUNG MIT ALCHEMY-PRODUKTEN GESAGT ODER VERTEILT WIRD, ERFOLGT AUF DAS RISIKO DES KUNDEN. ALLE VERWENDUNGEN, INTERPRETATIONEN UND ENTSCHEIDUNGEN, DIE VON DEM KUNDEN ALS FOLGE DER NUTZUNG VON ALCHEMY-PRODUKTEN ODER ANDERER INFORMATIONEN, DIE VON ALCHEMY GEMÄß DEN VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN BEREITGESTELLT WERDEN, GETROFFEN WERDEN, BEINHALTEN AUCH DIE MEINUNG UND BEURTEILUNG DES KUNDEN. DER KUNDE TRÄGT DIE VOLLE VERANTWORTUNG FÜR DIE VERWENDUNG ALLER DERARTIGEN INTERPRETATIONEN UND ENTSCHEIDUNGEN, DIE UNTER VERWENDUNG DER ALCHEMY-PRODUKTE ODER ANDERER INFORMATIONEN DURCH DEN KUNDEN GETROFFEN WERDEN, DIE VON ALCHEMY IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN. ALCHEMY GIBT KEINERLEI ZUSICHERUNG, GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE FÜR DIE FÄHIGKEIT, KOMPETENZ, KENNTNIS ODER FÄHIGKEIT DES PERSONALS DES KUNDEN ODER DER KLIENTEN, DIE SCHULUNGSINHALTE ODER KURSE IM RAHMEN DER ALCHEMY-PRODUKTE ERFOLGREICH ODER ANGEMESSEN ZU NUTZEN.

8.0 SCHADENSERSATZ

8.1
Von Alchemy: Alchemy wird den Kunden, seine Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen sowie deren Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Verbindlichkeiten, Ansprüche, Schäden, Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die gegen den Kunden verhängt werden oder die mit Alchemy vereinbart wurden, in dem Maße, wie dies aus einer Forderung resultiert, wonach Alchemy-Produkte, Alchemy-Materialien, Kundenanpassungen oder kundenspezifischer Alchemy-Content (außer Kundenmaterialien oder Materialien Dritter) (gemeinsam oder einzeln „Alchemy-Produkt„) ein US-Patent oder ein Urheberrecht verletzen oder anderweitig ein Handelsgeheimnis einer dritten Partei verletzen. Im Falle einer derartigen Mitteilung, eines derartigen Verfahrens oder einer derartigen Maßnahme oder falls die Verwendung eines Alchemy-Produkts durch den Kunden aufgrund der Art der o.a. Verletzung vorgeschrieben ist oder nach Alchemys Ansicht wahrscheinlich vorgeschrieben sein wird, ist Alchemy berechtigt, in seinem Ermessen und auf seine Kosten eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen: (a) dem Kunden das Recht zu verschaffen, das betreffende Alchemy-Produkt unter den Bedingungen dieses Vertrages weiter zu verwenden; (b) das Alchemy-Produkt zu ersetzen oder zu modifizieren, sodass es keine Rechte verletzt und im Wesentlichen in seiner Funktion gleichwertig oder besser als das vorherige Produkt ist oder (c) falls trotz Alchemys kommerziell angemessener Bemühungen (a) und/oder (b) nicht umgesetzt werden können, ist Alchemy berechtigt, diesen Vertrag im Hinblick auf dieses Alchemy-Produkt zu beenden, wobei Alchemy bei Rückgabe des Alchemy-Produkts anteilig dem Kunden einen Betrag erstattet oder gutschreibt, welcher dem Anteil der dann aktuellen Laufzeit für dieses Alchemy-Produkt nach dem Datum der Beendigung entspricht. Ungeachtet der Bedingungen in Kapitel 8.1 übernimmt Alchemy keine Haftung oder Verpflichtung im Hinblick auf: (i) ein Alchemy-Produkt, das gemäß einer Spezifikation hergestellt wurde, welche durch den Kunden oder im Auftrag des Kunden geliefert wurde; (ii) eine Verletzung, die aus der Verwendung des Alchemy-Produkts in Kombination mit anderer Hardware, Ausstattung, Software oder anderen Materialien resultiert, welche nicht von Alchemy geliefert wurden (wenn eine solche Verletzung nur bei einer derartigen kombinierten Nutzung auftritt); (iii) die Verwendung eines Alchemy-Produkts in einer Weise, die normalerweise so nicht beabsichtigt ist, oder für ein Patent, Urheberrecht oder Handelsgeheimnis, an dem der Kunde oder ein Tochterunternehmen oder verbundenes Unternehmen ein direktes oder indirektes Interesse hat; (iv) die Modifikation oder Veränderung des Alchemy-Produkts durch den Kunden ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung und direkte Überwachung durch Alchemy; (v) die fortgesetzte, angeblich verletzende Aktivität des Kunden, nachdem dieser von Alchemy informiert wurde und kostenlos Modifikationen erhalten hat, welche die angebliche Verletzung vermieden hätten, und ausreichend Zeit zur Umsetzung dieser Modifikationen hat; (vi) die Verwendung eines solchen Alchemy-Produkts durch den Kunden, welche diesen Vertrag verletzt, oder (vii) die Verwendung eines Alchemy-Produkts durch den Kunden nach der Vertragslaufzeit für dieses Alchemy-Produkt. Kapitel 8.1 beinhaltet und beschränkt die gesamte Haftung und alle Verpflichtungen von Alchemy bei Verletzungen des geistigen Eigentumsrechts durch Alchemy-Produkte, Alchemy-Materialien, Kundenanpassungen oder kundenspezifischen Alchemy-Content.

8.2
Durch den Kunden. Der Kunde wird Alchemy, seine Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen sowie deren Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Verbindlichkeiten, Ansprüche, Schäden, Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die gegen Alchemy verhängt werden oder die mit dem Kunden vereinbart wurden, in dem Maße, wie dies aus einer Forderung resultiert, wonach Kundenmaterialien oder Kundeninhalte ein US-Patent oder ein Urheberrecht verletzen oder anderweitig ein Handelsgeheimnis einer dritten Partei verletzen.

8.3
Entschädigungsvorgang. Die Partei, die Entschädigung verlangt, informiert die andere Partei sofort schriftlich über die zu entschädigende Forderung und bietet der entschädigenden Partei auf deren Kosten jede angemessene, notwendige Unterstützung für die Verteidigung und die Beilegung der Forderung an. Wenn die Entschädigung verlangende Partei der entschädigenden Partei nicht rechtzeitig die Mitteilung aushändigt, die gemäß Kapitel 8 zu liefern ist, enthebt dies die entschädigende Partei nicht von ihren Verpflichtungen gemäß Kapitel 8, außer in dem Maße, wie eine solche Unterlassung die Fähigkeit der entschädigenden Partei, sich zu verteidigen, substanziell und negativ beeinflusst. Die entschädigende Partei hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und den Ausgleich einer derartigen Forderung. Die entschädigende Partei ist nicht für den Ausgleich einer Handlung haftbar, die ohne ihre schriftliche Zustimmung erfolgt ist (wobei diese Zustimmung nicht unangemessen zurückgehalten oder verzögert wird), und die Entschädigung verlangende Partei gleicht eine derartige Handlung nicht ohne die schriftliche Zustimmung der entschädigenden Partei aus (wobei diese Zustimmung nicht unangemessen zurückgehalten oder verzögert wird). Die entschädigende Partei hat kein Recht, die Entschädigung verlangende Partei an Bedingungen zu binden, die sich von denjenigen dieses Vertrages unterscheiden, oder die Haftung der Entschädigung verlangenden Partei für eine Forderung oder deren Ausgleich anzuerkennen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Entschädigung verlangenden Partei, deren Zustimmung nicht unangemessen zurückgehalten oder verzögert werden darf. Die Entschädigung verlangende Partei kann auf ihre eigenen Kosten einen Rechtsberater ihrer Wahl hinzuziehen.

9.0HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

9.1
Gesamthaftung ALCHEMYS GESAMTHAFTUNG GEGENÜBER DEM KUNDEN BEI JEDER ART VON VERLUST, SCHADEN ODER HAFTUNG, WELCHE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ENTSTEHEN, DARF UNTER JEDER HAFTUNGSTHEORIE DIE BETRÄGE NICHT ÜBERSTEIGEN, DIE DER KUNDE IN DIESEM RAHMEN IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM DATUM, AN DEM DIE HANDLUNG STATTFAND, DIE ANLASS ZU EINEM SOLCHEN HAFTUNGSFALL BOT, AN ALCHEMY FÜR ALCHEMY-PRODUKTE UND -DIENSTLEISTUNGEN BEZAHLT HAT. MEHRFACHANTRÄGE ERWEITERN DIESE EINSCHRÄNKUNG NICHT.

9.2
Ausschluss von Schäden. MIT AUSNAHME DER VERLETZUNG DER VERTRAUCHLICHKEITSPFLICHT UND DER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG DURCH EINE PARTEI IST EINE PARTEI UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR INDIREKTE, BESONDERE, STRAFENDE, BEILÄUFIGE ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR, GLEICHGÜLTIG, OB AUF VERTRAGSBRUCH, UNRECHT (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, PRODUKTHAFTUNG ODER SONSTIGEN RECHTLICHEN ODER GESETZLICHEN UMSTÄNDEN BASIEREND UND OB DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE ODER NICHT. DER KUNDE ERKENNT AN UND STIMMT ZU, DASS DIE DURCH ALCHEMY ERBRACHTEN LEISTUNGEN EINSCHLIEßLICH DES ZUGANGS ZU ALCHEMY-PRODUKTEN EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN KÖNNEN, DIE NICHT DURCH ALCHEMY ZU KONTROLLIEREN SIND, ABER MIT DER NUTZUNG VON INTERNET, ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION UND REMOTE-COMPUTING-SERVICES EINHERGEHEN. ALCHEMY IST NICHT FÜR SCHÄDEN VERANTWORTLICH, DIE AUS DERARTIGEN VERZÖGERUNGEN, FEHLLIEFERUNGEN ODER ÄHNLICHEN PROBLEMEN RESULTIEREN.

9.3
Ausfall eines wesentlichen Zwecks. Die in Kapitel 9 spezifizierten Einschränkungen sollen auch dann weiter gelten, wenn festgestellt wird, dass ein in diesem Vertrag spezifiziertes beschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt hat.

10.0 DAUER UND BEENDIGUNG

10.1
Dauer. Dieser Vertrag gilt ab dem Datum des Inkrafttretens und behält, wenn er nicht vorab gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieses Vertrags gekündigt wird, für den Zeitraum seine Gültigkeit, der im Verkaufsangebot genannt wird, („anfängliche Laufzeit“) und verlängert sich im Anschluss daran automatisch ohne Vorankündigung für die Dauer von einem weiteren Jahr (jeweils „Verlängerungszeitraum“), wenn er nicht schriftlich von einer Partei mindestens neunzig (90) Tage vor Ende der anfänglichen Laufzeit oder des Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Die „anfängliche Laufzeit“ und der jeweilige „Verlängerungszeitraum“ werden hier gemeinsam als „Laufzeit“ bezeichnet.

10.2
Beendigung. Dieser Vertrag und alle gewährten Lizenzen und in diesem Rahmen erbrachten Dienstleistungen können nach Benachrichtigung des Kunden sofort von Alchemy gekündigt werden, wenn (a) der Kunde eine der in Kapitel 2.3 dieses Vertrags genannten Bedingungen verletzt oder (b) der Kunde eine der Einschränkungen für die Nutzung oder Enthüllung vertraulicher Informationen von Alchemy verletzt. Dieser Vertrag und alle gewährten Lizenzen und erbrachten Dienstleistungen können andernfalls von Alchemy mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gekündigt werden, wenn Folgendes eintritt: (i) eine wesentliche Verletzung dieses Vertrages durch den Kunden, die während eines Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach einer Mitteilung von Alchemy über eine solche wesentliche Vertragsverletzung nicht behoben ist; (ii) Insolvenz, Bankrott oder Zwangsverwaltung des Kunden; (iii) eine Veränderung der Kontrollsituation des Kunden (ob durch Eigentümerwechsel, Fusion oder anderweitig) oder (iv) Verkauf oder Transfer aller oder eines substantiellen Teils der Vermögenswerte des Kunden durch den Kunden. Darüber hinaus kann dieser Vertrag durch den Kunden mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gekündigt werden, wenn eine wesentliche Verletzung dieses Vertrages durch Alchemy stattfindet, die während eines Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach einer Mitteilung des Kunden über eine solche wesentliche Vertragsverletzung nicht behoben ist.

10.3
Wirksamkeit der Kündigung Mit Ausnahme der ausdrücklichen Festlegungen in nachstehendem Kapitel 10.4 enden alle Rechte, die in diesem Rahmen dem Kunden gewährt werden, mit der Beendigung dieses Vertrags. Nach Kündigung durch eine Partei muss der Kunde innerhalb von zehn (10) Werktagen: (a) alle fälligen Beträge im Rahmen dieses Vertrages an Alchemy bezahlen; (b) nach Alchemys Anweisung sämtliche Alchemy-Produkte, Alchemy-Materialien, Kundenanpassungen und kundenspezifischen Alchemy-Content (falls vorhanden, jedoch ausgenommen Kundenmaterialien oder Materialien Dritter) sowie alle Kopien hiervon, die sich auf Alchemy-Produkte beziehen, zurückgeben oder vernichten und (c) Alchemy schriftlich bestätigen, dass alle in den vorstehenden Klauseln (a) und (b) geforderten Maßnahmen erfüllt wurden. Des Weiteren wird Alchemy nach einer Kündigung innerhalb von zehn (10) Werktagen auf Anweisung des Kunden Kundenmaterialien, Kundeninhalte und Kundenunterlagen zurückgeben oder vernichten und dies dem Kunden schriftlich bestätigen. Des Weiteren werden beide Parteien alle vertraulichen Informationen der anderen Partei sowie alle Kopien davon auf Anweisung der Eigentümerpartei entweder zurückgeben oder vernichten und auf angemessene Anfrage der Eigentümerpartei einen schriftlichen Nachweis darüber liefern. Im Falle einer Liquidierung oder einer Insolvenz von Alchemy behält die Lizenz für die verbleibende Laufzeit dieses Vertrages ihre volle Gültigkeit, wobei die Lizenzgebühren weiter anfallen und an Alchemy als Schuldner in Eigenverwaltung oder seinen Rechtsnachfolger zu entrichten sind.

10.4
Nicht-ausschließliches Rechtsmittel. Wenn nicht hierin ausdrücklich anderweitig festgelegt, stellt die Kündigung dieses Vertrages durch eine Partei ein nicht-ausschließliches Rechtsmittel dar und beeinträchtigt nicht die anderen Rechte oder Rechtsmittel dieser Partei. Wenn nicht hierin ausdrücklich anderweitig festgelegt, bestehen die Rechte und Rechtsmittel der Vertragsparteien kumulativ und nicht alternativ.

10.5
Fortbestand. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieses Vertrages sollen Kapitel 2.3, 2.4, 2.5, 2.6, 3, 4.2, 5 (für fällige und zahlbare Beträge), 6, 7, 8, 9, 10.3, 10.4, 10.5 und 11 sowie alle Rechte und Pflichten sowie die Anhänge/Anlagen (in dem Maße, wie sie notwendig sind, um die in diesem Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten zu erfüllen) sowie alle weiteren Bedingungen, die nach ausdrücklicher Feststellung fortbestehen sollen, über die Beendigung dieses Vertrages hinaus unbegrenzt gelten, wenn diese Bestimmungen nicht ungültig werden oder mit der Laufzeit enden.

11.0 SONSTIGES

11.1
Geltendes Recht. Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages unterliegen den Gesetzen des Staates Texas, mit Ausnahme der Regelungen zu Rechtswahl und Kollisionsrecht. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Standort der Staats- und Bundesgerichte von Travis County, Texas; jedoch unter der Voraussetzung, dass eine Unterlassungsklage bei einem Gericht eingereicht werden kann, das für die Handlungen oder die Partei, gegen die Unterlassungsklage eingereicht wird, zuständig ist. Die Parteien schließen hiermit die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf aus.

11.2
Höhere Gewalt Außer im Hinblick auf Zahlungen, die an Alchemy zu leisten sind, ist keine Partei haftbar zu machen, wenn sie ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags nicht, mangelhaft oder verspätet erfüllt, wenn dies aufgrund von höherer Gewalt geschieht, wozu unter anderem Sturm, Überflutung, Feuer, Flugzeugschaden, Explosion, Ausfall der Elektrik oder Kommunikationsleitung, Unruhen, Krieg oder militärische Aktionen, terroristische Handlungen, Regierungshandeln oder administrative Verzögerungen, Ausfall der Ausrüstung oder Nichtlieferung, Unmöglichkeit, Materialien zu erhalten, oder andere Ursachen oder Angelegenheiten zählen, die nicht unter der angemessenen Kontrolle der Partei stehen. Im Falle einer derartigen höheren Gewalt hat die betroffene Partei das Recht auf eine angemessene Fristverlängerung für die Erbringung der Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages.

11.3
Unabhängige Auftragnehmer Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Kein hier enthaltener Teil und nichts, was aufgrund dieses Vertrages getan wird, soll zu irgendeinem Zweck oder in irgendeinem Sinne eine Partei zum Agenten der anderen Partei machen oder die Parteien zu Partnern oder zu einem Joint Venture machen.

11.4
Abtretung Der Kunde hat nicht das Recht oder die Fähigkeit, diesen Vertrag komplett oder teilweise abzutreten oder zu übertragen (ob durch Fusion, kraft Gesetzes oder anderweitig), einschließlich, ohne Einschränkung der Verpflichtungen und Rechte im Rahmen dieses Vertrages, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Alchemy, das diese Zustimmung nicht unangemessenerweise zurückhalten wird. Ein Kontrollwechsel des Kunden wird im Sinne dieses Kapitels als Abtretung betrachtet. Alchemy darf seine Rechte und Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages ohne die Zustimmung des Kunden an ein Tochterunternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Konsolidierung, einem Verkauf aller oder fast all seiner Vermögenswerte oder Anteile, einer Neuorganisation oder einer ähnlichen Transaktion (ob durch Fusion, kraft Gesetzes oder anderweitig) abtreten oder übertragen. Im Falle einer gestatteten Abtretung oder Übertragung dieses Vertrages durch eine Partei (a) wird die abtretende Partei die andere Partei sofort schriftlich von einer solchen Abtretung in Kenntnis setzen, (b) muss der Abtretungsempfänger zustimmen, sich an die Bedingungen dieses Vertrages zu halten und (c) muss der Abtretungsempfänger in der Lage sein, die Verpflichtungen der abtretenden Partei im Rahmen dieses Vertrages zu erfüllen. Eine Abtretung oder Übertragung, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Kapitel erfolgt, ist ungültig. Ohne Einschränkung des Vorstehenden gelten für alle zugelassenen Rechtsnachfolger die Bedingungen dieses Vertrages.

11.5
Ergänzung. Keine Abwandlung, Ergänzung, Verzichtserklärung, Kündigung oder anderweitige Änderung einer Bedingung dieses Vertrags ist für die Parteien gültig oder bindend, wenn nicht beide Parteien dieser schriftlich zugestimmt haben.

11.6
Kein Verzicht Wenn eine Partei eine der Bestimmungen dieses Vertrages nicht umsetzt oder die Umsetzung einer der Bestimmungen dieses Vertrages nicht von der anderen Partei verlangt, bedeutet dies weder einen gegenwärtigen oder zukünftigen Verzicht auf diese Bestimmung und darf auch nicht so ausgelegt werden, noch beeinflusst dies die Fähigkeit einer Partei, eine derartige Bestimmung anschließend umzusetzen. Der ausdrückliche Verzicht einer Partei auf eine Bestimmung, einen Zustand oder eine Voraussetzung dieses Vertrages stellt keinen Verzicht auf die zukünftige Verpflichtung dar, eine solche Bestimmung, einen Zustand oder eine Voraussetzung zu erfüllen.

11.7
Trennbarkeit. Wenn ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieses Vertrags oder einen Teil hiervon als ungültig oder undurchsetzbar erachtet, wird diese Bestimmung des Vertrags gemäß der Absicht der Parteien im zulässigen Ausmaß umgesetzt, und der Rest des Vertrages bleibt in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien kommen überein, für jede ungültige und undurchsetzbare Bestimmung nach Treu und Glauben eine umsetzbare Ersatzbestimmung auszuhandeln, welche der Absicht und dem wirtschaftlichen Effekt dieser Bestimmung am nächsten kommt.

11.8Mitteilungen. Alle erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen, Anfragen, Forderungen, Verzichtserklärungen und weitere Kommunikation sollen schriftlich erfolgen und gelten als rechtzeitig übergeben, (a) wenn sie persönlich ausgeliefert oder per bestätigter Faxübertragung versendet wurden; (b) einen Werktag nach dem Versand bei quittierter Übernachzustellung oder (c) vier Tage nach dem Versenden als Einschreiben mit Rückschein bei im Voraus bezahltem Porto zu Händen des CFO bei Versendung an Alchemy oder zu Händen der genannten Kontaktperson des Kunden, wie im Verkaufsangebot spezifiziert, bei Versendung an den Kunden an die richtige, im Verkaufsangebot bezeichnete Adresse oder an eine andere Person oder Anschrift, wenn eine Partei der anderen dies gemäß des Vorstehenden schriftlich mitgeteilt hat.

11.9
Titel und Untertitel. Die in diesem Vertrag verwendeten Titel und Untertitel dienen nur der besseren Lesbarkeit und nicht dem Verständnis oder der Interpretation dieses Vertrages.

11.10
Kopien. Dieser Vertrag kann in Kopien oder Duplikaten ausgefertigt werden, wobei beides ein und dasselbe Instrument und die offizielle und gültige Version für die Interpretation dieses Vertrages darstellt. Die Unterschriften unter diesem Vertrag können per Faxübertragung oder in per E-Mail versendeter PDF-Datei oder in anderer zuverlässiger Weise übermittelt werden.

11.11
Rangfolge Im Falle eines Konflikts gilt die folgende Rangfolge: (a) allgemeine Geschäftsbedingungen, (b) Verkaufsangebot, (c) Anhänge und Anlagen, die diesem Vertrag beigefügt oder durch Bezugnahme in diesen Vertrag einbezogen sind, sowie (d) Leistungsbeschreibungen, die diesem Vertrag beigefügt oder durch Bezugnahme in diesen Vertrag einbezogen sind.

11.12
Veröffentlichung. Keine Partei wird einer dritten Partei gegenüber ohne die Zustimmung der anderen Partei Bedingungen dieses Vertrages veröffentlichen oder enthüllen, außer, wenn es notwendig ist, um andere Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages zu erfüllen. Ungeachtet des Vorstehenden darf Alchemy den Namen des Kunden und die Art dieses Verhältnisses im Zusammenhang mit einer allgemeinen Auflistung von Kunden und Erfahrungsberichten verwenden.

11.13
Freiheit von Begünstigtenrechten Dritter. Keine Bestimmung dieses Vertrages soll so verstanden oder ausgelegt werden, dass Begünstigtenrechte Dritter oder andere Rechte gegenüber Dritten, einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung bestehen oder geschaffen werden, und alle hier erwähnten Bestimmungen gelten ausschließlich zwischen den Vertragsparteien persönlich.

11.14
Auslegung. Dieser Vertrag gilt unter Außerachtlassung von Vermutungen oder Regelungen, welche eine Auslegung gegen die ausarbeitende Partei erfordern würden. Jede Person, welche diesen Vertrag im Auftrag ener Partei unterzeichnet, versichert und garantiert individuell, dass sie dazu autorisiert ist und die Befugnis hat, eine Verpflichtung für die Partei einzugehen, für welche sie die Unterschrift leistet.

11.15
Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag stellt einschließlich der Verkaufsangebote und der gültigen Anhänge, Anlagen und Leistungsbeschreibung(en), die angehängt oder zur Bezugnahme einbezogen sind, den gesamten Vertrag zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen und aktuellen Verträge und Absprachen, ob mündlich oder schriftlich, zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand.

Ende

ANLAGE A

Anhang Wartung & Technischer Support

Dieser Anhang Wartung und Technischer Support („Support-Anhang“) zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vertrag“) zwischen Alchemy und dem Kunden beschreibt die Wartungs- und technischen Support-Dienstleistungen („Support-Dienstleistungen“), die Alchemy dem Kunden für die im Rahmen des Vertrages lizenzierten Alchemy-Produkte liefert. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Support-Anhang nicht definiert werden, haben dieselbe Bedeutung, denn diese  Begriffe werden im Vertrag definiert.

  1. DEFINITIONEN

1.1
Bandbreitenzuordnung“ hat die in nachstehendem Kapitel 5.5 festgelegte Bedeutung.

1.2
Defekt“ bedeutet ein Versagen der Software, die in der Software-Dokumentatione festgelegten Funktionsspezifikationen im Wesentlichen zu erfüllen.

1.3
Major Release“ bedeutet eine spätere Version der Software, die Alchemy seinen Kunden, die es unterstützt, im Allgemeinen zur Verfügung stellt, was durch eine höhere Versionsnummer links von der ersten Dezimalstelle angezeigt wird (z.B. von 2.0 auf 3.0).

1.4
Minor Release“ bedeutet eine spätere Version der Software, die Alchemy seinen Kunden, die es unterstützt, im Allgemeinen zur Verfügung stellt, was durch eine höhere Versionsnummer rechts von der ersten Dezimalstelle angezeigt wird (z.B. von 2.1 auf 2.2).

1.5
Patch“ bedeutet eine Modifikation einer bestimmten Software-Version, was temporär oder vorübergehend stattfinden kann, um einen Defekt zu beheben.

1.6
Software“ bedeutet die geschützten Alchemy Software-Komponenten der Alchemy-Produkte, die im Rahmen des Vertrages an den Kunden lizenziert werden.

1.7
Speicherzuweisung“ hat dieselbe Bedeutung, wie im nachstehenden Kapitel 5.4 festgelegt.

1.8
Updates und Upgrades“ bedeutet Minor Releases und Major Releases. Updates und Upgrades beinhalten keine Produktkomponenten oder Kursbibliotheken, welche Alchemy separat gegen eine zusätzliche Gebühr lizenziert.

1.9
Abhilfemaßnahme“ bedeutet ein Verfahren oder eine Technik, um einen geltend gemachten Defekt in einer bestimmten Software-Version temporär oder zeitweise zu beheben.

  1. STANDARD-WARTUNG UND -SUPPORT

2.1
Abdeckung Vorbehaltlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages bietet Alchemy ausschließlich für die im Rahmen des Vertrages lizenzierte Software Support-Dienstleistungen an.

2.2
Jährliche Software-Wartung. Alchemy unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Software so zu warten, dass sie ohne Defekte läuft.

2.3
Updates und Upgrades. Alchemy liefert dem Kunden Updates und Upgrades für die Software, die im Allgemeinen während der Laufzeit dieses Vertrags freigegeben werden. Derartige Updates und Upgrades werden dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Abgesehen von Updates und Upgrades hat der Kunde kein Recht auf andere Software als Teil der Support-Dienstleistungen. Updates und Upgrades können in Alchemys Ermessen über physische Datenträger oder auf elektronischem Weg ausgeliefert werden. Gelegentlich kann Alchemy neue Produktkomponenten oder Kursbibliotheken anbieten, welche kein Upgrade oder Update von lizenzierten Alchemy-Produkten oder -Software darstellen. Diese neuen Angebote können gegen eine zusätzliche Lizenzgebühr zur Verfügung gestellt werden.

2.4
Telefonischer Support.

2.4.1

Allgemein. Telefonischer Support steht von montags bis freitags von 3.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Central Time, zur Verfügung, außer an Feiertagen, die für Alchemy gelten (ab dem Tag des Inkrafftrettens des Vertrages sind dies Neujahr, Memorial Day, Unabhängigkeitstag (oder der nächste Werktag, wenn der Unabhängigkeitstag auf ein Wochenende fällt), Labor Day, Thanksgiving sowie der Tag nach Thanksgiving, Heiligabend und 1. Weihnachtsfeiertag). Wenn nicht anderweitig von Alchemy festgelegt, ist der Support für den Kunden unter den folgenden Telefonnummern erreichbar:

Gebührenfrei: 888.988-8832

Örtliche Rufnummer: 512.637.5100

2.4.2

Problemdefinition. Um den Kunden bei der schnellen Lösung des Problems zu unterstützen, sollte der Kunde die folgenden Informationen sammeln und an Alchemy weitergeben: (a) Fehlermeldungen und -hinweise, die der Kunde bei Auftreten der Fehlfunktion erhalten hat, (b) was der Nutzer unternommen hat, als die Fehlfunktion auftrat, (c) welche Schritte der Kunde unternommen hat, um die Fehlfunktion zu reproduzieren, (d) welche Schritte der Kunde bereits evtl. unternommen hat, um das Problem zu lösen, sowie (e) die Produktversion.

2.5
Internet-Support Alchemy kann dem Kunden Internet-Unterstützung über den Zugang zu einer Website anbieten, welche Folgendes enthalten kann: eine Wissensdatenbank, Online-Fallermittlung, häufig gestellte Fragen, Updates und Upgrades sowie Software-Dokumentation.

2.6
Schweregrade des Defekts. Software-Defekte werden nach Schwere der Auswirkung auf die Nutzung der Software wie folgt klassifiziert:

Schwere Auswirkung
1 Produktionsstillstand.
2 Die fortwährende Ausführung einer oder mehrerer essentieller Funktionen ist beeinträchtigt, was durch den betreffenden Nutzer temporär umgangen oder verhindert werden kann.
3 Die fortwährende Ausführung einer oder mehrerer nicht-essentieller Funktionen ist beeinträchtigt.

2.7
Reaktionszeitziele: Alchemy willigt ein, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Software-Defekte, die der Kunde Alchemy meldet, umgehend zu bestätigen und Abhilfemaßnahmen und Updates zur Verfügung zu stellen. Die Bestätigung erhält der Kunde über das Online-Support-System, per E-Mail oder telefonisch. Es gelten die folgenden Reationszeitziele:

2.7.1

Schweregrad 1. Wenn während der normalen Geschäftszeiten von Alchemy (8.30 Uhr – 17.30 Uhr Central Time an Werktagen) ein Defekt des Schweregrades 1 auftritt, initiiert Alchemy sofortige und fortgesetzte Anstrengungen, um den Defekt zu reproduzieren und zu beheben, und führt diese fort, bis der Defekt behoben ist. Alchemy unternimmt angemessene Anstrengungen, um Defekte des Schweregrades 1 so schnell wie möglich zu beheben, und prüft mit dem Kunden, wenn gewünscht, täglich oder noch häufiger den Status.

2.7.2

Schweregrad 2. Wenn es sich um einen Defekt des Schweregrades 2 handelt, initiiert Alchemy die Anstrengungen zur Reproduktion des Problems spätestens zu Beginn des nächsten Werktages bei Alchemy. Alchemy unternimmt angemessene Anstrengungen, um Probleme des Schweregrades 2 so schnell, wie es praktikabel ist, zu beheben.

2.7.3

Schweregrad 3. Defekte des Schweregrades 3 werden im Rahmen des normalen Zeitplans für Wartungen oder Optimierungsfreigaben von Alchemy bearbeitet.

2.8
Einbeziehung Alle Abhilfemaßnahmen, Updates und Upgrades werden gemäß und vorbehaltlich den Bedingungen dieses Vertrages als Software und lizenziert betrachtet.

  1. ZUSÄTZLICHE WARTUNG UND TECHNISCHER SUPPORT

3.1
Abdeckung Gegen eine zusätzliche Gebühr kann der Kunde bestimmte zusätzliche Wartungs- und Support-Dienstleistungen erhalten, wie in diesem Kapitel beschrieben. Die Gebühren für derartige Dienstleistungen werden von Alchemy aufwandsbasiert bestimmt und alle Dienstleistungen unterliegen einem beiderseitigen schriftlichen Vertrag zwischen den Parteien.

3.2
Dienstleistungen vor Ort. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann der Kunde Support und Wartung vor Ort erhalten.

3.3
Schulung. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann der Kunde Schulungen für die Software vor Ort erhalten.

3.4
Beratung des Kunden bei Defekten. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann der Kunde Beratungsdienstleistungen für Defekte erhalten, die nicht durch Software verursacht wurden.

3.5
Anfallende Auslagen. Der Kunde bezahlt Alchemy die angemessenen anfallenden Auslagen einschließlich Kosten für Essen, Unterkunft und Reisen in Bezug auf zusätzliche Wartungs- und Support-Dienstleistungen.

  1. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

4.1
First Level Support / zentrale Kontaktstelle. Die gesamte Kommunikation zu den Support-Dienstleistungen wird von höchstens zwei (2) bezeichneten Kontaktpersonen pro Kundenstandort überwacht, koordiniert und geführt, welche die zentrale Kontaktstelle zwischen Kunde und Alchemy darstellen. Für die Support-Dienstleistungen muss der Kunde mindestens Folgendes sicherstellen:

4.1.1

Reproduktion. Wenn möglich und praktikabel, ist die problemverursachende Situation mit einer einzigen unterstützten Software-Installation reproduzierbar;

4.1.2

Version. Die Softwareversion entspricht einer unterstützten Version gemäß Kapitel 5.2;

4.1.3

Zugang. Das ganze System einschließlich der kompletten Software und Hardware ist während der Telefongespräche mit Alchemy-Support-Mitarbeitern für die Kontaktperson des Kunden uneingeschränkt zugänglich.

4.1.4

Kooperation. Die Kontaktperson des Kunden befolgt während der Bedienung der Software die Anweisungen und Vorschläge der Alchemy-Support-Mitarbeiter.

4.2
Fernverbindung. Ggf. erlaubt und ermöglicht es der Kunde Alchemy, bei der Zusammenarbeit Support-Dienstleistungen über eine Fernverbindung zu erbringen, indem kommerziell verfügbare Standard-Fernsteuersoftware verwendet wird. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einrichtung und Aufrechterhaltung angemessener Sicherheitsmaßnahmen, um die Systeme und Daten des Kunden zu schützen.

4.3
Updates und Upgrades. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass Updates und Upgrades, die Alchemy gemäß diesem Vertrag zur Verfügung stellt, nach Alchemys alleinigem Ermessen zusätzliche Schulungen der Mitarbeiter des Kunden erfordern können.

4.4
Haftungsausschluss Alchemy ist nicht dafür verantwortlich, Support-Dienstleistungen, Updates und Upgrades oder sonstige Wartung und Support zu erbringen, wenn der Defekt auftritt, weil der Kunde (a) die Software falsch oder unangemessen verwendet, falsch konfiguriert, verändert oder beschädigt; (b) die Software mit einer Hardware oder Software verwendet, die nicht von Alchemy geliefert oder unterstützt wird; (c) ein Software-Update nicht installiert, wenn ein derartiges Update den Defekt behoben hätte; oder (d) die Software anderweitig in einer Weise verwendet, die nicht in Übereinstimmung mit dem Vertrag ist. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in diesem Support-Anhang verpflichten die Support-Dienstleistungen Alchemy nicht zur Bereitstellung von: (i) Projektmanagement; (ii) Personalmanagement; (iii) Anwendungsdesign oder -entwicklung; (iv) Support-Dienstleistungen vor Ort; (v) software-bezogener Beratung, Schulung oder andere Support-Dienstleistungen, die sich nicht auf diese Software beziehen; (vi) Support- oder Wartungs-Dienstleistungen für Hardware- oder Peripheriegeräte; (vii) Wiederherstellung oder erneuter Eingabe von Daten, die aus welchen Gründen auch immer verloren gegangen sind; (viii) funktionellen Leistungen; (ix) einem Software-Entwickler mit allgemeinen Aufgaben, engagiert, um nach Belieben des Kunden verschiedene Software-Anwendungen zu erstellen; oder (x) kundenangepassten Verbesserungen oder Optimierungen von bestehenden Software-Funktionen.

  1. EINSCHRÄNKUNGEN VON STANDARD-WARTUNG UND -SUPPORT

5.1
Defekte beim Kunden. Wenn der Kunde Alchemy über ein Problem unterrichtet und Alchemy korrekterweise feststellt, dass das Problem aufgrund der falschen oder unangemessenen Verwendung der Software oder der Nichterfüllung der Bedingungen dieses Vertrages auf Seiten des Kunden auftritt (im Gegensatz zu einem Defekt in der Software), ist die Behebung eines derartigen Problems nicht durch die Support-Dienstleistungen abgedeckt. Alchemy kann jedoch Beratungsdienstleistungen erbringen, um das Problem gemäß des oben angeführten Kapitels 3.4 zu beheben, wenn der Kunde dies schriftlich anfragt und die diesbezüglichen Gebühren akzeptiert.

5.2
Zeitraum des Versions-Supports Alchemy bietet Support für eine Software-Version, wenn diese Version (a) während der vorausgehenden vierundzwanzig (24) Monate allgemein verfügbar war oder (b) höchsten eine Major Release unter der aktuellen Software-Version liegt. Für weitere Software-Versionen werden keine Support-Dienstleistungen geboten, es sei denn, Alchemy und der Kunde vereinbaren dies gegenseitig schriftlich.

5.3
Produkte Dritter Die Support-Dienstleistungen decken weder den Betrieb oder die Verwendung von Hardware oder Software Dritter ab, noch von Software in dem Ausmaß, wie sie der Kunde ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Alchemy modifiziert oder in einer Weise verwendet hat, die den Vertrag verletzt oder nicht der Software-Dokumentation entspricht.

5.4
Speicherzuweisung. Die Support-Dienstleistungen bieten bis zu fünf Gigabyte (5 GB) Speicherplatz für E-Learning-Kurse pro tausend (1.000) lizenzierten Nutzern oder Anteile hiervon („Speicherzuweisung“). E-Learning-Kurse von Alchemy und Feststellungen sind nicht in der Speicherzuweisung inbegriffen. Die Speicherzuweisung entspricht einhundert (100) E-Learning-Kursen mit einer durchschnittlichen Größe von fünfzig Megabyte (50 MB). Sollte bei der Speicherzuweisung ein Überschuss auftreten, werden dem Kunden fünfhundert Dollar (500 USD) pro Monat für jeden zusätzlichen Block mit 5 GB (oder Anteilen hiervon) berechnet, den er in dem jeweiligen Monat über die anfängliche Speicherzuweisung hinaus genutzt hat. Alchemy benachrichtigt den Kunden, wenn der Kunde nahe an seinem Speicherzuweisungs-Limit ist, und die Überschussgebühren werden frühestens eine (1) Woche nach der Benachrichtigung durch Alchemy fällig, um dem Kunden die Reduzierung des Speicherplatzes und damit der Gebühren zu ermöglichen.

5.5
Bandbreitenzuordnung Die Support-Dienstleistungen beinhalten bis zu zwei Terabyte (2 TB) Bandbreite pro Monat für jeweils 1.000 lizenzierte Nutzer oder einen Anteil hiervon („Bandbreitenzuordnung“). Die Bandbreitenzuordnung entspricht mehr als 40.000 abgeschlossenen E-Learning-Kursen in dem Monat bei einer durchschnittlichen Größe von fünfzig Megabyte (50 MB) pro Kurs. Sollte bei der Bandbreitenzuordnung ein Überschuss auftreten, werden dem Kunden eintausend Dollar (1.000 USD) pro Monat für jedes zusätzliche TB (oder Anteile hiervon) berechnet, das er in dem jeweiligen Monat über die anfängliche Bandbreitenzuordnung hinaus genutzt hat. Alchemy benachrichtigt den Kunden, wenn der Kunde nahe an seinem Bandbreitenzuordnungs-Limit ist, und die Überschussgebühren werden frühestens eine (1) Woche nach der Benachrichtigung durch Alchemy fällig, um dem Kunden die Anpassung der Nutzung und damit die Vermeidung dieser Gebühren zu ermöglichen.

  1. LAUFZEIT

6.1
Laufzeit. Die Support-Dienstleistungen werden als Teil einer gültigen Lizenz für Alchemy-Produkte erbracht. Die Support-Dienstleistungen beginnen am Tag des Inkrafttretens einer gültigen Lizenz für Alchemy-Produkte und werden bis zum Ende der Laufzeit einer derartigen gültigen Lizenz für Alchemy-Produkte fortgesetzt.

6.2
Beendigung des Vertrages. Wenn Alchemy oder der Kunde den Vertrag wie hier festgelegt kündigen, enden die Support-Dienstleistungen ebenfalls.


Ende